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Krankenvollversicherung
Gesundheitsreformen und Sparpakete haben in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen,
steigenden Eigenbeteiligungen der Versicherten und höheren Beiträgen
geführt. Und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.
Privatisieren Sie deshalb Ihre Gesundheit!
Treffen Sie eine wichtige Entscheidung für Ihre Zukunft. Denn
als Angestellter und freiwilliges Mitglied in einer GKV, Beamter
oder Selbständiger können Sie jederzeit in eine private
Krankenversicherung wechseln.
Leistungen der privaten Krankenvollversicherung
im Überblick
1. Stationärer Bereich:
- Chefarztbehandlung: freie Wahl für eine
privatärztliche Behandlung durch den Arzt
Ihres Vertrauens sowie Kostenerstattung für Operationen,
Visiten, Sonderleistungen
- bessere Unterbringung: Ein- oder Zweibettzimmer
- Rücktransport: macht eine Krankheit oder
ein Unfall im Ausland Ihren
Rücktransport medizinisch unerlässlich, werden diese
Mehrkosten übernommen
- Kostenübernahme: eine Kostenübernahme-Erklärung
gegenüber dem
Krankenhaus erspart Vorauszahlungen. Damit sind keine Vorauslagen
notwendig.
2. Ambulanter Bereich:
- freie Wahl des Arztes: lange Wartezeiten in
überfüllten Vorzimmern sind
unerfreulich
- „sanfte Medizin“: auch alternative
Behandlungsmethoden wie homöopathische
Medizin oder Pflanzenheilkunde sind wählbar
- Behandlung durch Heilpraktiker: erstattet werden
alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, einschließlich Arznei-
und Heilmittel
- freie Wahl des Zahnarztes: bei der Zahnbehandlung
gibt es bis zu 100 %- igem
Versicherungsschutz und die Erstattung bei Zahnersatz ist bis
zu 80 %
- psychotherapeutische Behandlung: gewährleistet
werden Behandlungskosten
von Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“
und/oder
„Psychoanalyse“ sowie von Diplom-Psychologen mit vergleichbarer
Ausbildung
- bis zu 300 € für Brillen
- Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln:
bei der Verordnung von
Arzneimitteln ist ihr Arzt an keine einschränkende Kassenvorschrift
gebunden und
es gibt keine Rezeptgebühr. Auch die Kosten für Heil-
und Hilfsmittel wie z.B.
Massagen, medizinische Bäder und Krankenfahrstühle werden
erstattet, wenn sie vom Arzt verordnet werden.
- Vorsorgeuntersuchungen: werden erheblich umfangreicher
von den privaten
Krankenkassen übernommen, als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung
der Fall ist
3. Geld zurück
Falls Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen beanspruchen,
können Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurückhalten.
Beispiel:
Tatsächlicher Aufwand für den privat Krankenversicherten:
Null Euro ab dem vierten Jahr!
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